Rechtsprechung
BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 240.84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,6559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage im Rahmen der Beschwerde in Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts - ...
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 18.05.1984 - 2 B 151.83
- BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 240.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 240.84
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit dem Rücksichtnahmegebot in zahlreichen Entscheidungen befaßt; bereits vor sieben Jahren ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine drittschützende Wirkung dieses Gebotes bejaht worden (BVerwGE 52, 122). - BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 240.84
Das Berufungsurteil weicht nicht vom Urteil des Senats vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - (BVerwGE 67, 334) ab; sie stimmt vielmehr hiermit ebenso überein wie mit der in der vorliegenden Sache ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom selben Tag. - BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 53.81
Drittschutzwirkung des § 15 Abs. 1 BauNVO in Ausnahmefällen
Auszug aus BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 240.84
Was im vorliegenden Fall der rechtsgrundsätzlichen Klärung bedurfte, ist mit der Entscheidung des Senats vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 53.81 - geklärt worden.